- behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen
- können sich im Versicherungsfall der ⇡ Feuer-Sachversicherung und verwandter Sachversicherungen unterschiedlich auswirken: a) Z.B. dürfen Gebäude nach Teilschäden nicht wiederhergestellt werden, weil die Baulinie verlegt worden ist; die für die Wiederherstellung technisch noch geeigneten Reste werden dadurch entwertet (Mehrkosten durch Entwertung der Reste).- b) Vom Schaden betroffene Sachen müssen in technisch anderer Weise wiederhergestellt bzw. wiederbeschafft werden, z.B. unter Berücksichtigung zusätzlicher umweltfreundlicher Anlagen (Mehrkosten durch technische Veränderung der Ersatzgüter). Da b.W. bei der Entschädigung grundsätzlich nicht berücksichtigt werden, setzt die Versicherung der entsprechenden Mehrkosten bes. Vereinbarungen bzw. Regelungen voraus.
Lexikon der Economics. 2013.